FACHANWALT URHEBER- UND MEDIENRECHT
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Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht

Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf diesem Fachgebiet durch Zusatzausbildung besondere theoretische Kenntnisse erworben und zudem besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen hat.

Darunter ist zu verstehen, dass die theoretischen und praktischen Kenntnisse des Rechtsanwalts auf dem Fachgebiet Urheber- und Medienrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts umfassen alle relevanten Bereiche, eingeschlossen der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bezüge im Urheber- und Medienrecht. Vor der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung hat der Anwalt bereits mindestens 80 Fälle aus dem Urheberrecht und Medienrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet. Mindestens 20 waren gerichtliche Verfahren. Er ist seit mindestens drei Jahren ununterbrochen zugelassen.

Der Anwalt weist im Urheber- und Medienrecht überdurchschnittliche Kompetenzen einschließlich dem Recht der Wahrnehmungsgesellschaften (z.B. GEMA), der Leistungsschutzrechte, im Urhebervertragsrecht und im Bereich internationale Urheberrechtsabkommen auf. Er hat fundierte Kenntnisse im Verlagsrecht, Musikverlagsrecht (Plattenfirma), im Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, im Rundfunkrecht und im Verhältnis Werberecht zu Urheberrecht und Medienrecht und im Titelschutz. Er ist hoch qualifiziert im Recht der Mediendienste, Teledienste und Telekommunikation, im Recht der Unterhaltungsveranstaltungen und Kulturveranstaltungen sowie im Bereich deutsche und europäische Kulturförderung und verfügt über Spezialkenntnisse im Verfahrensrecht und Prozessrecht.

Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Er publiziert jährlich auf diesem Fachgebiet wissenschaftlich und/ oder nimmt an mindestens einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung teil.

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